Corona-Schutzmaßnahme: Auskunft über den Aufenthalt in Corona-Risikogebieten

Im Rahmen unserer Corona-Schutzmaßnahmen ist es ab sofort erforderlich, dass jede Kursteilnehmerin oder jeder Kursteilnehmer vor Kursbeginn die nachfolgende Auskunft über den Aufenthalt in Corona-Risikogebieten übermittelt, da sie/er sonst nicht am Kurs teilnehmen darf!

Coronavirus: Flexibilisierung bzgl. der Durchführung von Refresher-Trainings; Update

Die GWO hat aufgrund der weiterhin angespannten Lage in Bezug auf die Corona-Pandemie ihre vorübergehende Maßnahme zur Flexibilisierung der Durchführung von Refresher-Trainings bis maximal 60 Tage nach Ablauf der Zertifikate bis zum 30.06.2021 verlängert!

Dies gilt jedoch – und das hat sie dabei nochmals klargestellt – nur unter den Bedingungen, dass ein vom Teilnehmer gebuchtes Refresher-Training coronabedingt abgesagt wurde, eine rechtzeitige Absolvierung vor Ablauf der Zertifikate nicht mehr möglich ist und dies vom Teilnehmer bei der GWO angezeigt wurde. Nur dann gewährt die GWO dem Teilnehmer die Möglichkeit, ein Refresher-Training innerhalb der 60 Tage nachzuholen, wobei das Refresher-Training bis spätestens  30.06.2021 abgeschlossen sein muss.

Für Sie als Kunden der O.S.T. Cuxhaven GmbH & Co.KG bedeutet dies konkret:

  1. Sollte ein von Ihnen bei uns gebuchtes Refresher-Training ausfallen und können wir Ihnen keinen (rechtzeitigen) Ausweichtermin anbieten, erhalten Sie von uns eine entsprechende Absagebescheinigung.

  2. Reichen Sie die Absagebescheinigung (z.B. per Mail über info@globalwindsafety.org) bei der GWO ein. Die GWO wird Ihnen dann i.d.R. die 60-Tage-Fristverlängerung gewähren und dies in der WINDA-Datenbank vermerken.

  3. Nehmen Sie dann umgehend wieder Kontakt zu uns auf, damit wir mit Ihnen einen Termin für Ihre Teilnahme an einem Refresher-Training innerhalb der 60-Tage-Frist abstimmen können.

So oder ähnlich müssen auch die anderen Anbieter agieren. Sollten Sie also dort gebucht haben, wollen Ihr Refresher-Training nun aber bei uns absolvieren, verfahren Sie wie beschrieben. Ohne den Vermerk in WINDA ist Ihre Teilnahme an einem Refresher-Training nicht möglich und Sie müssten den Grundkurs erneut absolvieren.

 

Bezug:

Coronavirus: Flexibilisierung der GWO-Regularien bzgl. Refresher-Trainings

Achtung: Arbeitsmedizinische Untersuchung erforderlich

Aufgrund von Corona und dessen möglichen Langzeitfolgen für die persönliche Leistungsfähigkeit (auch bei lediglich milden Krankheitsverläufen, sodass man selbst eine Erkrankung möglicherweise gar nicht bemerkt hat) haben wir uns – vor dem Hintergrund der hohen Anforderungen im Training bei uns, als auch  im späteren Einsatz – dazu entschlossen, dass der Nachweis einer Arbeitsmedizinischen Untersuchung vor Trainingsbeginn eine zwingende Voraussetzung für Ihre Teilnahme oder die Teilnahme Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist!

Bitte senden Sie uns daher mit Ihrer Anmeldung auch den entsprechenden Nachweis zu. Nur damit ist sichergestellt, dass es im Training oder auch später im Einsatz nicht zu schlimmen Zwischenfällen kommt.

Für Ihr Verständnis dafür in dieser für alle schwierigen Situation bedanken wir uns.

Coronavirus: Flexibilisierung der GWO-Regularien bzgl. Refresher-Trainings

Aufgrund der aktuellen, weltweiten Lage zur Bekämpfung des Coronavirus, hat die GWO ihre Regularien zur Durchführung von Auffrischungskursen befristet flexibilisiert (Auszug):

 

Teilnehmer, deren Gültigkeitsdauer für das Training abläuft, dürfen die Gültigkeit normalerweise nicht durch einen Auffrischungskurs aktualisieren. Sie müssen am ersten (Grund-) Kurs teilnehmen, um einen neuen Rekord zu erhalten.

Die GWO hat jedoch zugestimmt, aktuell bis zum 31.12.2020 vorübergehend Folgendes zuzulassen:

  1. Kursteilnehmer, die nicht in der Lage sind, frühere Schulungen innerhalb der Gültigkeitsdauer von 24 Monaten aufzufrischen, erhalten die Option, die geplanten Auffrischungsschulungen bis 60 Tage nach Ablauf zu absolvieren.
  2. Schulungsanbieter, die Kursteilnehmern im Rahmen dieser Ausnahmeregelung die Auffrischungsschulung anbieten, müssen sich an GWO wenden, um weitere Anweisungen zu erhalten.

Die Maßnahme, die Teilnahme an Auffrischungskursen bis 60 Tage nach Ablauf zu ermöglichen, stellt keine Verlängerung der vereinbarten Gültigkeitsfristen für GWO-Schulungen dar und stellt keine allgemeine Ausnahme gegenüber Arbeitgebern und Pflichtinhabern dar, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer über angemessene Sicherheitskompetenzen verfügen. Es bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten, Entscheidungen darüber zu treffen, ob eine gültige Ausbildung erforderlich ist oder eine Befreiung gewährt wird.

 

Den kompletten Inhalt der neuen Regelung vom 16.03.2020 können Sie auf der Internetseite der GWO (Link) nachlesen.

Sofern Sie zu dem betroffenen Personenkreis gehören, sprechen Sie uns gerne an, damit wir als zertifizierter Schulungsanbieter eine Lösung für Ihren Einzelfall mit der GWO besprechen können.

Coronavirus: Präventive Schutzmaßnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der aktuellen Entwicklung zum Coronavirus haben wir in unserem Ausbildungszentrum präventiv Maßnahmen zum Schutze der für die Ausbildung angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergriffen.

Aus medizinischer Sicht spricht zurzeit nichts gegen die Durchführung der „Wasserausbildung“ (Module Sea Survival und HUET), solange auch dort die grundsätzlich empfohlenen Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln eingehalten werden:

  • Waschen Sie sich mehrmals täglich gründlich (mindestens 20 Sekunden) die Hände mit Wasser und Seife.
  • Husten oder niesen Sie in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch und entsorgen Sie dieses nach Gebrauch in einem geschlossenen Abfalleimer (stehen in allen Unterrichträumen und der Wasserübungshalle bereit).
  • Verzichten Sie auf Händeschütteln und vermeiden Sie engen Kontakt zu Menschen mit einer akuten Atemwegserkrankung (siehe unsere medizinische Selbstauskunft zu Kursbeginn).
  • Bleiben Sie bei Krankheit zu Hause (kostenlose Stornierung des Kurses ist für uns selbstverständlich).
  • Wie immer in der kälteren Jahreszeit ist zudem darauf zu achten, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Eigenverantwortung z. B. die Wasserübungshalle nach dem Training nicht mit nassen Haaren verlassen.

Wir bitten Sie, dass sich ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Betreten unserer Ausbildungseinrichtung bzw. Teilnahme an unseren Schulungen persönlich mit uns in Verbindung setzen, um sich über den aktuellsten Stand der Lage und die Verhaltensmaßnahmen zu informieren.

Sofern zutreffend, bitten wir Sie, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den letzten 14 Tagen in einem von Coronavirus betroffenem kritischen Land oder Risikogebiet (Link RKI) waren, von der Ausbildung zurückzuziehen.

Bitte unterstützen Sie uns bei diesen Maßnahmen und halten Sie uns auf dem „Aktuellen“, um unseren Ausbildungsbetrieb weiterhin reibungslos aufrecht zu erhalten zu können.

Sollten weitere Maßnahmen erforderlich werden, informieren wir Sie umgehend.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Fremgen
Geschäftsführer

Achtung: Geänderte Zahlungsmodalitäten!

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns aufgrund der teilweise schlechten Zahlungsmoral einiger Kunden dazu entscheiden mussten, unsere Zahlungsmodalitäten anzupassen.

Die Möglichkeit der Zahlung der Teilnahmegebühren im Nachhinein auf Rechnung ist zukünftig nur noch für unsere Bestandskunden oder nur nach individueller Absprache möglich!

Für alle Neukunden (insb. Privatpersonen und kleine Firmen), Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie Kunden, deren Bonität sich für uns nicht überprüfen lässt, gibt es ab sofort für alle Anmeldungen für Trainingstermine ab dem 01.02.2020 nur noch die Möglichkeit, die Teilnahmegebühren im Voraus per

  • Vorkasse (Überweisung auf Rechnung) oder
  • EC- oder Kreditkarte (VISA-/Master-Card) zu Trainingsbeginn vor Ort

zu bezahlen. Bitte achten Sie bei Zahlung per EC- oder Kreditkarte für eine ausreichende Kontodeckung sowie ein ausreichendes Wochenlimit Ihrer Karte, da eine Trainingsteilnahme ansonsten leider nicht möglich ist.

Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Anmeldung auf unserem Anmeldeformular mit, welche der Zahlungsmöglichkeiten Sie für die Bezahlung Ihrer Teilnahmegebühren nutzen möchten.